Leistungen · NIS2 & Regulatorik
Seit Dezember 2025 haften Geschäftsführer persönlich. Für Cybersicherheit.
Die NIS2-Richtlinie ist in Kraft. Sie verpflichtet Geschäftsführer direkt — für Risikomanagement, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen. Das Ticketsystem ist der falsche Ort dafür.
NIS2-Sicherheitsmaßnahmen sind seit Dezember 2025 ohne Übergangsfrist verpflichtend. Gilt für alle betroffenen Einrichtungen in 10 Sicherheitsbereichen. Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes.
„NIS2 ist keine Checkliste. Es ist eine Daueraufgabe — mit persönlicher Haftung der Geschäftsführung für Versäumnisse."
Haftung wird unterschätzt
NIS2 verpflichtet Geschäftsführer direkt — nicht nur das Unternehmen. Wer delegiert, ohne zu steuern, haftet trotzdem.
Falsche Zuständigkeit
Das Thema landet in der IT-Abteilung oder beim Anwalt. Beides greift zu kurz — NIS2 erfordert unternehmerische Entscheidungen.
Compliance ≠ Sicherheit
Wer nur die Checkliste abarbeitet, erfüllt die Form. Wer die Substanz versteht, schützt das Unternehmen und die eigene Person.
Vorgehen
Drei Schritte zur NIS2-Konformität
Bin ich überhaupt betroffen — und in welchem Umfang?
- —Einordnung nach Sektor, Größe und Einrichtungstyp (wesentlich / wichtig)
- —Prüfung der Lieferkette: Betroffenheit durch Kunden oder Auftraggeber
- —Klärung der Registrierungspflicht beim BSI
- —Erste Einschätzung des Handlungsbedarfs
Was fehlt — und was muss bis wann?
- —Bewertung der 10 verpflichtenden Sicherheitsbereiche
- —Priorisierung nach Dringlichkeit und Aufwand
- —Entwicklung eines realistischen Umsetzungsplans
- —Dokumentationsrahmen für die Nachweispflicht
Wie dokumentiere ich, dass ich es ernst nehme?
- —Geschäftsführer-Briefing zu persönlicher Haftung und Meldepflichten
- —Aufbau interner Governance-Strukturen und Verantwortlichkeiten
- —Vorbereitung auf Behördenanfragen und Audits
- —Regelmäßiges Sparring während der Umsetzungsphase
Einsatzfelder
Wann wir eingesetzt werden
Betroffenheitscheck
Schnelle Klärung: Bin ich wesentliche oder wichtige Einrichtung? Was gilt für mein Unternehmen konkret?
Geschäftsführer-Briefing
Kompakte Einführung in persönliche Haftung, Meldepflichten und Mindestanforderungen — für die Führungsebene, nicht die IT.
Lieferkettenverantwortung
Wenn Kunden oder Auftraggeber NIS2-Anforderungen weitergeben — Einordnung, Verhandlungsunterstützung, Dokumentation.
Vorfallmanagement & Meldepflichten
Im Ernstfall: Was muss ich wann an wen melden? Vorbereitung auf den Vorfall, bevor er eintritt.
Differenzierung
Was ZEMID anders macht
Weder IT-Dienstleister noch Anwaltskanzlei.
IT-Firmen sehen NIS2 als Technologieprojekt. Anwälte sehen es als Compliance-Aufgabe. Wir bringen es auf die Entscheiderebene — als strategische Führungsaufgabe.
Pragmatisch statt perfektionistisch.
NIS2-Konformität ist kein Einmalprojekt. Wir entwickeln Lösungen, die ein Mittelstandsunternehmen mit realistischen Ressourcen umsetzen kann — nicht Enterprise-Templates aus dem Großkonzern.
Regulatorik im Gesamtkontext.
NIS2, AI Act, DORA, E-Rechnung — wir behalten den Überblick über alle relevanten Fristen und ordnen ein, was Ihr Unternehmen wirklich betrifft. Ohne Panikmache, ohne Verharmlosung.
Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Ein 30-Minuten-Gespräch klärt, ob und in welchem Umfang NIS2 für Sie gilt — und was die nächsten Schritte sind.
